ZSO Zustellservice Oberfranken UG

Hinweise für Kunden

Lieber Kunde,

das sehr beliebte Medium Haushaltwerbung/Prospektwerbung hat sich in den vergangenen Jahren in vielerlei Hinsicht weiterentwickelt. Eine moderne Prospektverteilung oder Zeitungsbeilage bietet eine pünktliche Auslieferung und fachgerechte Bestückung der Briefkästen. Rechtlichen Bestimmungen muss garantiert und eingehalten werden, sowie ein Beschwerdemanagement muss sich der Reklamationen annehmen. Angefangen bei einer gebündelten und rechtzeitigen Anlieferung über die Kommissionierung und Auslieferung an die Ortsverteiler bis zur Verteilung. Bei der Verteilung wird grundsätzlich jeder Briefkasten bedient, der von der Straße aus frei zugänglich ist.

Ausgenommen sind so genannte „Werbeverweigerer“, also Haushalte mit Aufklebern auf den Briefkästen, dass Werbung oder keine Gratiszeitung nicht eingeworfen werden soll.

Man unterscheidet bei Verweigerern und Zustellart:

  • Prospektwerbung ohne Zeitung: Werden Verweigerer bei „bitte keine Werbung“ berücksichtigt.
  • Prospektwerbung in Zeitung: Werden Verweigerer bei „bitte keine Werbung“ nicht berücksichtigt.

Weiterhin werden folgende Gebiete nicht berücksichtigt:

  • abseitsstehende Häuser
  • einzelne Gehöfte oder Industrie- bzw. Gewerbegebiete
  • Die Verteiler/Zusteller sind angewiesen, die Zeitungen/Prospekte in die Briefkästen einzuwerfen und nicht vor oder in Häusern abzulegen. Daraus ergibt sich, dass bei Mehrfamilienhäusern mit innen liegenden Briefkästen keine Verteilung erfolgen, wenn auf Klingeln des Verteilers niemand öffnet. Aufgrund von Ruhestörung darf der Verteiler max. 3 Mal klingeln.
  • In Mehrfamilienhäusern mit so genannten „Werbekörben“ – meist Drahtkörbe an den Türen werden die Zeitungen oder Prospekte für etwa die Hälfte der Anwohner (Anzahl der Klingeln) in diese Körbe gelegt.

Da bei der Arbeit eine Vielzahl von Menschen am Werk ist, können Fehler nicht zu 100% ausgeschlossen werden. Daher bitten wir Sie um Ihre Mithilfe.

Sollten Sie wider Erwarten Anlass zur Reklamation haben, bitten wir Sie unverzüglich um schriftliche Mitteilung mit folgenden Informationen:

  • Name und vollständige Adresse (Straße, Hausnummer, PLZ und Ort)
  • Art der Beschwerde: z.B. Keine Zeitung erhalten, Prospekte im Hausflur abgelegt
  • Datum der Reklamation
  • Fundstelle
  • Um die Hintergründe aufklären zu können, benötigen wir wenn möglich immer die Prospekte.

Bitte bewahren Sie diese unbedingt auf, einer unserer Mitarbeiter wird die Prospekte bei Ihnen abholen.

Durch Nummerierung lässt sich der Bote herausfinden. Sofern möglich werden die Prospekte umgehend nach verteilt.

Bitte haben Sie Verständnis, dass nur Beschwerden mit vollständigen und genauen Angaben innerhalb von 3 Tagen nach Verteiltermin angenommen und bearbeitet werden können, da sich danach einzelne Verteilungen aufgrund der Vielzahl nicht mehr nachvollziehen lassen.

Ihr ZSO Zustellservice Oberfranken UG